Presse 27.02.2014
Behauptung des Landrats ist verleumderisch
Pressestelle FDP-ODW: Die FDP – Fraktion betrachtet die Pressemitteilung des Landrats vom 23. April 2014 als ein Verstoß gegen dessen Dienstpflichten. Rechtlich und somit auch inhaltlich ist sie belanglos, weil entscheidende Normen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) missachtet werden.
Die Anfrage der FDP in dieser bedeuteten Angelegenheit richtet sich an das zuständige Kollegialorgan, nämlich an den nach der HKO verantwortlichen Kreisausschuss. Sie muss dessen Mitgliedern zur gemeinsamen Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Der Landrat ist keineswegs berechtigt, alleine zu handeln und eigenmächtig eine Antwort abzufassen – abgesehen davon, dass er mit seinen unsachlichen und emotionalen Etikettierungen wie „fragwürdig“ erkennbar die Konfrontation sucht. Er und seine Unterstützer haben offensichtlich Schwierigkeiten, mit anderen Meinungen sachlich umzugehen.
Verleumderisch ist die Behauptung des Landrats, die FDP wolle finanzstarken Investoren die Möglichkeit verschaffen, Windräder im Odenwald zu bauen. Wer die Forderungen der Odenwälder FDP in den letzten Jahren mit wachem Verstand verfolgt hat, kennt unseren Standpunkt:
Echte alternative Techniken der Energieerzeugung werden von uns befürwortet, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen, die an die Energieerzeugung in einem dicht bevölkerten, hochentwickelten Industriestaat zu stellen sind: Insbesondere Versorgungssicherheit und Marktfähigkeit. Subventionen oder subventionsähnliche Umlagen sind nur dann akzeptabel, wenn sie lediglich als Starthilfe für eine Technologie dienen und nicht zum Geschäftsmodell werden. Außerdem müssen die Anlagen alternativer Energieerzeuger in einem angemessenen Verhältnis zu den unmittelbar betroffenen Menschen vor Ort und den öffentlichen Belangen des Landschafts– und Naturschutzes stehen.
Windräder im Odenwald erfüllen diese Anforderungen nicht. Deshalb werden sie konsequent abgelehnt – egal, ob sie der Landrat oder private Investoren errichten wollen.