Presse 13.11.2014

Rückbaukosten für Windräder auch im Odenwaldkreis nicht gesichert

Pressestelle FDW-ODW. Die FDP Kreistagsfraktion beschäftigte sich mit den Konsequenzen der Ergebnisse einer Anfrage der FDP—Fraktion im hessischen Landtag, in der danach gefragt wurde, wie die Landesregierung die Sicherstellung der Rückbaukosten von Windenergieanlagen (WEA) handhabt.

Bekanntlich, müssen WEA, wenn sie nicht mehr betrieben werden können, vollständig entfernt („zurückgebaut“ ) werden, d.h. die Anlage selbst, aber auch die nicht sichtbaren Teile wie das Fundament und die Zuleitungen müssen dann vollständig entfernt werden. Dies kann bereits vor Ablauf der kalkulierten Betriebsdauer von 20 Jahren der Fall sein, beispielsweise im Falle eines Totalschadens oder wenn die Betreibergesellschaft in Insolvenz geht und sich kein neuer Investor mehr findet, weil die Rendite – Aussichten im windschwachen Odenwald zu schlecht sind.

Um sicherzustellen, dass dieser Rückbau dann auch bezahlt werden kann, verlangt nach dem aktuellen Stand die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium in Darmstadt, eine Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Bankbürgschaft, deren Höhe sich aktuell nach folgender Formel berechnet: Nabenhöhe x 1.000 Euro, etwa bei einer Anlage mit einer Nabenhöhe von 140 Meter also 140.000 Euro.

Zwar ist vom Grundsatz her zunächst die Betreibergesellschaft einer WEA verpflichtet, den Rückbau zu bezahlen. Wenn diese insolvent ist, fällt dieses Verpflichtung auf den Grundstückseigner, den Verpächter zurück. Wenn dieser aber dazu auch nicht in der Lage ist, also ebenfalls insolvent wird, soll der Steuerzahler das finanzielle Risiko für den Rückbau tragen.

Abgesehen davon, dass die von der Behörde zur Zeit veranschlagten Beträge deutlich zu niedrig angesetzt sind, um die Rückbaukosten zu finanzieren, hat die Anfrage der FDP – Fraktion ergeben, dass bereits diese niedrige Summe in der Praxis keineswegs sichergestellt ist.

Für den Odenwaldkreis bedeutet dies: Von den 13 zur Zeit existierenden Anlagen – fünf auf dem Geisberg, acht rund um das Hainhaus – verfügt das RP Darmstadt bei sechs Anlagen über keinerlei Angaben zu einer Sicherheitsleistung, bei den restlichen liegt die Sicherheitsleistung deutlich unter 100.000 Euro. Das heißt: die Finanzierung des Rückbaus ist bei den Anlagen im Odenwaldkreis teils überhaupt nicht, teils nur unvollständig gesichert. Der Rest muss dann entweder vom Grundstückseigner oder schlussendlich aus Steuermitteln bezahlt werden.

Angesichts dieser Situation unterstützt die FDP Odenwaldkreis die Forderung, dass eine realistische, einzelfallbezogene Sicherung des Rückbaus geschaffen wird und darüber hinaus alle WEA – Betreiber in einen Landes-Sicherungsfonds einzahlen, um die weiteren Risiken des Rückbaus abzusichern. Wie hoch die tatsächlichen Kosten für den Rückbau und entsprechend zu leistende Bürgschaften sind, ist maßgeblich vom konkreten Standort und der Anlage abhängig.

An CDU und Grüne ergeht die Aufforderung, sich endlich ihrer Verantwortung für Natur und Landschaft bewusst zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass nicht mehr in Betrieb befindliche WEA auch wirklich auf Kosten der Verursacher entfernt werden können -und nicht jahrelang weiterhin die Landschaft verschandeln, weil erst geklärt werden muss, wie der Abriss finanziert wird.

Hintergrund:
Kostengutachten des TÜV Süd für Rückbau von WEA: bei moderner 3-MW-Anlage für Baustelleneinrichtung, Zuwege und Baunebentätigkeiten mehr als 500.000 Euro.

Quellen:
Download der Antwort der Landesregierung (Text):

http://www.fdp-fraktion-hessen.de/files/13804/Kleine_Anfrage_Drs._19_762.pdf

Download der Antwort der Landesregierung

(Tabelle mit Angaben zur Art der Sicherheitsleistung aller WKA in Hessen):

http://www.fdp-fraktion-hessen.de/files/13804/Anlage_zu_Drs._19_762.pdf

– Die WKA im Odenwaldkreis sind auf Seite 1 der Tabelle gelistet –