Presse 13.06.2014

Stellungnahme der FDP – Kreistagsfraktion zu Landrat Kübler (ÜWG) und der Werbeagentur Lebensform (Erbach)

Zur Erinnerung: Seit dem Bekanntwerden möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Standortmarketing – Ausschreibung und der Auftragsvergabe an die Werbeagentur Lebensform in Erbach hat die FDP – Kreistagsfraktion von Anfang an auf unverzügliche und lückenlose Aufklärung der Vorgänge gedrungen. Als sich dann die Hinweise auf ein Fehlverhalten des Landrats verdichteten, kam die Forderung an den Landrat hinzu, sein Amt zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung wiederherzustellen (Vgl. Anfrage der FDP-Fraktion vom 27.06.2013 – „Standortmarketing des Odenwaldkreises“ und FDP Pressemitteilung vom 19.03.2014 – „Landrat Kübler nicht mehr tragbar“).

Kein Verständnis hat die FDP – Fraktion dafür, dass gewisse Teile der CDU offensichtlich das Fehlverhalten des Landrats wider besseres Wissen decken wollen. Der Vorwurf, hinter allem stecke die SPD, ist absurd. Diese Behauptung wird schon dadurch widerlegt, dass u.a. die FDP bereits den Landrat zum Rücktritt aufgefordert hatte, bevor sich die SPD dazu überhaupt äußerte. Umgekehrt muss vielmehr gefragt werden, ob die gesamte Odenwälder CDU ernsthaft bereit ist, alle Unregelmäßigkeiten in Kauf zu nehmen, nur um in Zukunft vielleicht an die Macht zu gelangen.

Es geht nicht um einen inhaltlich-politischen Streit, sondern darum, dass endlich wieder ordentliche Verhältnisse in den Odenwaldkreis einkehren.

Der Odenwaldkreis hat keinen Landrat verdient, der
• sich wiederholt geweigert hat, pflichtgemäße Auskünfte zu geben, mit der Ausrede, er könne sich selbst belasten
• mehrfach den Kreistag und die Öffentlichkeit belogen hat, wobei es dabei nicht nur um Lappalien, sondern um schwerwiegende Fälle geht.

Der Landrat hat dadurch den Interessen des Kreises zuwider gehandelt.

Das Beharren bei Teilen von ÜWG und CDU auf der „Unschuldsvermutung“ beruht auf einem Irrtum. Natürlich gilt für die Person Dietrich Kübler die Unschuldsvermutung im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung.

Das Amt des Landrats sollte aber über jeden Verdacht erhaben sein. Ein Landrat muss in der Lage sein, das Amt und alle damit verbundenen Aufgaben voll und ganz zur Wahrung der Belange der Bürgerinnen und Bürger ausüben zu können. Wenn nun der Landrat sein Mandat im Aufsichtsrat der Odenwald Tourismus GmbH ruhen lassen muss, weil der Verdacht besteht, dass er mit deren Prozessgegner, der Werbeagentur Lebensform gegen die Interessen des Odenwaldkreises zusammengearbeitet hat, dann ist dies offensichtlich nicht mehr der Fall.

Dies gilt aber auch für alle anderen Fälle, in die der Landrat und die Werbeagentur Lebensform verwickelt sind. Die Beendigung aller vertraglichen Beziehung zwischen den Abteilungen und Gesellschaften des Odenwaldkreises und der Werbeagentur Lebensform ist daher ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Odenwaldkreis.