Presse 22.03.2010

Moritz Promny: Grundsatzeinigung über die Reform der Jobcenter ist auch ein großer Erfolg der FDP Hessen

Michelstadt, 22.03.2010 – „Die Grundsatzeinigung über die Reform der Jobcenter, die in Berlin in einer Nachtsitzung am Samstagmorgen (20.03.2010) erzielt worden ist, begrüßen wir sehr. Das ist auch ein großer Erfolg der FDP Hessen. Erst durch den Brief des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und des stellvertretenden Ministerpräsidenten Jörg-Uwe Hahn vom 1. Februar 2010 ist endlich der Stillstand aufgebrochen worden. Sonst wäre künftig eine Person mit zwei Behörden und Bescheiden konfrontiert gewesen. Die Forderung der FDP Hessen war: Ein Bürger, eine Behörde, ein Bescheid. In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Arbeit unseres stellvertretenden FDP-Landesvorsitzenden Dr. Heinrich Leonhard Kolb besonders hervorheben, der diese wegweisende Einigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin maßgeblich mitverhandelt hat“, so der Kreisvorsitzende Moritz Promny.

Weiter sagte Promny: „Zentral ist, dass eine Bestandsgarantie für die bisherigen13 hessischen Optionskommunen vereinbart wurde, und dass das Ziel der weitgehenden Eigenständigkeit erreicht wurde (also keine Rechtsaufsicht beim Bund). Dass die Zahl der sogenannten Optionskommunen (also die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen) deutlich von jetzt 69 auf bis zu 110 steigen soll, ist eine sehr gute Nachricht im Interesse der Langzeitarbeitslosen. Denn wie die Erfahrungen in den 13 hessischen Optionskommunen bisher schon gezeigt haben: Die Betreuung in Eigenregie durch die Kommunen ist ein Erfolgsmodell. Das ist auch der Grund, warum die Optionskommunen bisher solch einen Zulauf hatten und nicht die Bundesagentur für Arbeit.“